Sie kennen jemanden, der seine Wohnung, sein Haus, Grundstück oder Gewerbe verkaufen möchte?
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Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Provision sind:
Um als Tippgeber nach einem erfolgreichen Verkauf belohnt werden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Grundsätzlich ist wichtig, dass wir die zum Verkauf stehende Immobilie bisher noch nicht kannten.
Ebenso ist entscheidend, dass die Immobilie noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten wird. Dazu würden etwa Inserate in Zeitungen,
Internet-Portalen oder Verkaufsschilder zählen.
Auch darf der Besitzer nicht bereits einen anderen Makler-Service für die Vermittlung engagiert haben.
Entsprechen Ihre Angaben den Tippgeber-Konditionen und es kommt zu einem Vertragsabschluss, erhalten Sie Ihre Tippgeber-Provision.
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